Ombudsstelle „Code of Conduct“ für bezahltes Crowdworking

Die Ombudsstelle versteht sich als Vermittlerin zwischen Crowdworker*innen und Plattformen, die den „Code of Conduct“ für bezahltes Crowdworking unterschrieben haben. Der „Code of Conduct“ hat das Ziel, gute Standards für die Arbeitsbedingungen auf den Plattformen zu schaffen und beizubehalten. Crowdworker*innen, die sich auf einer Plattform ungerecht behandelt fühlen, können ein Online-Formular ausfüllen und ihr Problem ausführlich beschreiben. Die Ombudsstelle hat vielen Crowdworkern weltweit geholfen, eine faire Lösung im Konflikt mit der Plattform zu finden.