Ombudsstelle
Die Ombudsstelle am HDS ist ein Angebot zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Solo-Selbstständigen und ihren Auftraggeber*innen.
Unser Angebot
- Absicht und Ziel der Ombudsstelle ist es, Solo-Selbstständige und Auftraggeber*innen in schwierigen Gesprächen und Konflikten zu unterstützen.
- Die Ombudsstelle ist unparteiisch und gewährt beiden Seiten gleichermaßen Gehör. Lösungsansätze werden nur gemeinsam erarbeitet.
- Die Ombudsstelle ist erreichbar über das Kontaktformular. Die Angaben im Formular ermöglichen eine erste Einordnung des Konflikts. Unsere Rückmeldung erfolgt zeitnah.
Ansprechpartner
Der Ombudsmann im HDS ist Rechtsanwalt Dr. Sascha Weigel. Er ist lizensierter Mediator und Konfliktberater. Er leitet das Institut für Konflikt- und Verhandlungsmanagement INKOVEMA.
Kontakt zur Ombudsstelle
Die Beratungs- und Schlichtungsleistung der Ombudsstelle des HDS wird als De-minimis Beihilfe gewährt. Im persönlichen Gespräch erklären wir gern mehr zu den Voraussetzungen und Anforderungen.
Weitere Informationen sowie ein Weiterbildungsangebot zum Thema Konfliktklärung sind in unserem Wissenspool zu finden.
FAQ – häufig gestellte Fragen zur Ombudsstelle
Kostet die Konfliktberatung der Ombudsstelle etwas?
Nein, das Angebot der Ombudsstelle ist kostenlos und kann von allen Solo-Selbstständigen und ihren Auftraggeber*innen bundesweit in Anspruch genommen werden.
Kann ich mich allein an die Ombudsstelle wenden oder muss mein Auftraggeber dabei sein?
Ja, du kannst dich auch allein an die Ombudsstelle wenden und beraten lassen. Ziel der Ombudsstelle ist es dann über weitere Möglichkeiten zu informieren oder als unabhängige dritte Partei mit allen Konfliktparteien zu sprechen und zwischen ihnen zu vermitteln.
Ich habe nur eine mündliche Vereinbarung mit meinem Auftraggeber getroffen. Nun sind wir uns uneinig über Termine und Honorar. Kann ich mich trotzdem an die Ombudsstelle wenden?
Schreib uns einfach eine Nachricht mit deinem Anliegen und der Beratungsprozess kann starten. Welche konkreten Möglichkeiten der Konfliktlösung es gibt, kann dann in den jeweiligen Einzelfällen besprochen werden.
Ich habe gemeinsam mit einem anderen solo-selbstständigen Kollegen einen Auftrag bearbeitet. Nun gibt es Streit über die Aufteilung des Honorars. Kann die Ombudsstelle helfen?
Du kannst dich sowohl bei Unstimmigkeiten mit Auftraggeber*innen als auch in Zusammenarbeit mit anderen Solo-Selbstständigen an die Ombudsstelle wenden.
Ab wann lohnt es sich zur Ombudsstelle zu gehen?
Es lohnt sich bereits bei ersten Anzeichen von groben Verstimmungen zur Ombudsstelle zu gehen. So kannst du dich frühzeitig beraten lassen, welche nächsten Schritte du selbst unternehmen kannst oder ab wann es sinnvoll ist, den Konfliktpartner in eine Schlichtung oder Mediation einzubeziehen.