Menschen sitzen in Ledersesseln und lauschen einem Vortrag

So war die  Austauschbar im HDS Berlin zum Thema Auswirkungen des Herrenberg-Urteils auf die Bildungslandschaft

Worum ging es?

Das Bundessozialgericht stellte 2022 im sogenannten Herrenberg-Urteil fest, dass – mangels unternehmerischer Freiheit einerseits und der Eingliederung in den Betrieb andererseits – echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum herzustellen sei. Zwar bezog sich dieses Urteil auf einen Einzelfall, doch die Argumentation des Gerichts ist grundlegend und hat einige Reaktionen hervorgerufen.

Janine Balder, die Projektverantwortliche des HDS Berlin eröffnetet gemeinsam mit Jana Seppelt von der ver.di Landesfachbereichsleitung (Gesundheit, soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft in Berlin/Brandenburg ) die Veranstaltung am 17. Juni 2025.

Wir freuten uns vor allem über Teilnehmer*innen aus dem Bereich der Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Einleitend stellte Jana insbesondere die aktuellen Kürzungen im Berliner Bildungs- und Kulturbereich vor und bot so einen guten Einstieg ins Thema der Veranstaltung.

Veronika Mirschel, Leiterin des Referat Selbstständige in der ver.di Bundesverwaltung und Teilprojektleiterin im HDS, startete mit einem Vortrag zum Herrenberg-Urteil und dessen Auswirkungen. . Ergänzt wurden Veronikas Ausführungen durch André Pollmann, der die praktische Umsetzung an den Volkshochschulen beleuchtete. Auch zur Umsetzung des Urteils an den Musikschulengab es  von Lisa Mangold, einen Impuls. Beide Referent*innen sind ebenfalls bei der ver.di Bundesverwaltung tätig.

Austausch und Vernetzung

Die Umsetzung des Urteils ist komplex, und die Folgen sind besonders für kommunale Bildungseinrichtungen, VHS und Musikschulen tiefgreifend. Deshalb hat die Politik eine Übergangsfrist bis Ende 2026 gewährt, die derzeit diskutiert und ggf. nochmals angepasst wird.

Die Übergangsregelung bedeutet:

  • Es werden bis dahin keine Rückforderungen für Sozialversicherungsbeiträge erhoben, wenn Träger darlegen können, dass sie sich in einer aktiven Umstellung befinden.
  • Einrichtungen haben Zeit zur Prüfung, wie sie Honorarverhältnisse rechtssicher gestalten oder durch Festanstellungen ersetzen.

Das birgt Chancen aber auch Risiken, wie in der Diskussionsrunde herausgestellt wurde:

Chancen wären da:

  • Zeitgewinn für Träger zur Umstrukturierung (z. B. tarifliche Eingruppierungen, Haushaltsmittel anpassen).
  • Entwicklung von fairen Modellen, wie neue Kooperationsformen oder Honorarrichtlinien.
  • Stärkung der Lehrkräfte, die mehr soziale Absicherung fordern.

Grenzen / Risiken:

  • Die Übergangsfrist ist keine Lösung an sich, sondern verschiebt nur die Problematik.
  • Es besteht die Gefahr, dass Träger nicht aktiv handeln und die Frist „aussitzen“.
  • Bei ausbleibender Klärung drohen rechtliche Risiken, v. a. bei Betriebsprüfungen.

Fazit der Diskussion:

Das 3-Säulen-Modell zeigt Handlungsspielräume auf, doch das Herrenberg-Urteil verlangt letztlich klare Entscheidungen über den Status von Lehrkräften. Die Übergangsfrist ist eine Atempause, aber kein Freifahrtschein – sie bietet die Chance auf gerechtere Arbeitsverhältnisse, wenn sie aktiv genutzt wird.

„Solo-Selbstständige sollen künftig selbst entscheiden können, wie sie arbeiten – mit fairer, sozialer Absicherung als Grundlage“

Am Ende der Veranstaltung waren sich die Teilnehmenden darüber einig, dass die Übergangsregelung bis Ende 2026 die Chance bietet, gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln, die Rechtssicherheit schaffen und zugleich der Vielfalt und Realität freiberuflicher Bildungsarbeit gerecht werden.


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