Besonderheit bei arbeitnehmerähnlichen Personen
Du arbeitest als fest-freie(r) Mitarbeiter*in beim öffentlichen Rundfunk oder als Honorardozent*in an einer Volkshochschule? Dann gelten für eure Initiative vielleicht die kollektiven Regelungen nach §12a Tarifvertragsgesetz TVG
Wichtige Fragen, die zu klären sind:
- Bin ich selbstständig oder scheinselbstständig, oder was bin ich?
- Welche Kriterien gibt es für arbeitnehmerähnliche Personen?
- Wie kann ich eine Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erreichen?
- Welche Möglichkeiten gibt es, sich mit anderen arbeitnehmerähnlichen Personen zusammenzuschließen?
- Wie können arbeitnehmerähnliche Personen einer Branche einen gemeinsamen Tarifvertrag abschließen?
- Welche Durchsetzungsmöglichkeiten gibt es für Tarifforderungen?
Unser Angebot:
Nur Gewerkschaften können für Arbeitnehmende und somit auch für arbeitnehmerähnliche Personen Tarifverträge verhandeln und abschließen. Im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es relativ viele arbeitnehmerähnliche Personen, die bereits die Vorteile von Tarifverträgen genießen. Tarifpartnerin ist in diesen Fällen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Teil unseres Projekts ist. Eure Fragen können wir direkt mit euch gemeinsam und ver.di klären.
Erste Informationen zu kollektiven Regelungen findet ihr in unserem Wissenspool.