IG Metall Unterstützungsleistungen für Solo-Selbstständige
Mit unseren Leistungen sind wir als IG Metall auch für Solo-Selbstständige ein verlässlicher Partner. Zahlt der Auftraggeber das Honorar oder den Werklohn nicht, helfen wir dabei, die Forderungen durchzusetzen – außergerichtlich oder gerichtlich. Außerdem übernehmen wir u.a. einmalig die Kosten einer Rechtsberatung für Urheber-, Marken- oder Patentrechte, unterstützen Solo-Selbstständige bei sozialrechtlichen Themen und bieten einmalige finanzielle Unterstützung in besonderen Notlagen.
Der Beitrag für eine Mitgliedschaft ist überschaubar: Solo-Selbstständige zahlen ein Prozent ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens – wie Arbeitnehmer*innen auch.
Weitere Informationen findet ihr hier.