Einmal so mächtig wie ein Drogenboss!

Karl Kirsch wäre gern Teil eines starken Kartells …


Dies ist ein autobiographischer Text, in dessen Mittelpunkt mein Erwerbsleben steht, genauer, die Erfahrung meiner Machtlosigkeit in meinem Erwerbsleben, meine fehlenden Aussichten, etwas an meinen Arbeitsbedingungen und an meinem Einkommen zu meinen Gunsten zu ändern. Und er handelt von vielen, kleinen Versuchen kollektiver Gegenwehr. So weit, so normal. Nur eins ist vielleicht nicht so normal: Ich bin Unternehmer. 

Meine Erfolge

Ich arbeite als freiberufliche Lehrkraft vor allem in Integrationskursen und bin 62 Jahre alt. Ich habe also die letzten meiner Berufsjahre vor mir, die ich eigentlich fast alle, seit ich Mitte, Ende zwanzig bin, freiberuflich und mit geringen Einkünften verbracht habe. Meine Rentenerwartung beläuft sich entsprechend auf um die 400 €, zu wenig, um in den Genuss der Mindestrente zu kommen. In den Augen meiner Regierung habe ich wahrscheinlich nie richtig ernsthaft gearbeitet, sondern eher aus Liebhaberei etwas herumgespielt. Aus meiner Perspektive fühlt sich das durchaus anders an.

Meine Organisation

Ich bin seit meiner Berufsausbildung Gewerkschafter und dann ab 2010 aktiver in die Gewerkschaftsarbeit eingestiegen, mit dem Versuch, meine Kolleginnen und Kollegen zu organisieren. Innerhalb von ver.di war ich Mitglied der Landeskommission Sachsen-Sachsen-Anhalt-Thüringen sowie der Bundeskommission Selbstständige. In Leipzig, an der Volkshochschule engagiere ich mich für die ver.di-Betriebsgruppe der Einrichtung, sowie darüber hinaus in unserem regionalen Zusammenschluss der Lehrkräfte, den Lehrkräften gegen Prekarität.

Ich bin davon überzeugt, dass reines Durchhaltevermögen schon die Hälfte von dem ausmacht, was erfolgreiche und nicht erfolgreiche Entrepreneure voneinander unterscheidet.

© Steve Jobs (1955-2011,Co-Gründer von Apple)

Zum Frauenanteil an meiner Arbeit

Mir ist sehr bewusst, dass meine prekäre berufliche Situation sich auch daraus erklärt, dass ich in einem Frauenberuf arbeite. Mindestens vier Fünftel meiner Kollegen sind Kolleginnen. Insofern wäre es mehr als gerechtfertigt, in meinen nun folgenden Ausführungen ausschließlich die weibliche Form zu benutzen, Kollegin, Kolleginnen. Tatsächlich geht mir das aber durcheinander, ich gendere recht undiszipliniert und kaum durchgängig. Ich bitte aber sehr darum, bei allem, was ich sage, sich die weibliche Vier-Fünftel-Mehrheit bei den Lehrkräften vor Augen zu stellen.

Karl Kirsch auf der ‚Arbeitspolitischen Jahrestagung 2021‘

Seit zehn Jahren …

Den Vorschlag der Kartellbildung habe ich wohl um das Jahr 2012 zum ersten Mal gemacht. Ich war damals schon einige Jahre als Lehrkraft für Integrationskurse unterwegs, entsetzt von den Zuständen an den Sprachschulen und deshalb gewerkschaftlich aktiv. Die Honorare waren damals allgemein so niedrig, dass niemand, der oder die Kinder im Haushalt hatte, in Vollzeit genug Geld verdienen konnte, um von ergänzenden Leistungen des Jobcenters unabhängig zu sein, es sei denn, er oder sie war gut verheiratet oder verpartnert. Das ist kein unwichtiges Detail, denn es bedeutete auch in meinem Fall, dass ich keine Kämpfe mit meinen Auftraggebern riskieren konnte und so die niedrigen Honorare akzeptieren musste, um mich der Fuchtel des Jobcenters möglichst zu entziehen und nicht ins nächste Callcenter geschickt zu werden.

Es gab keinen Mindestlohn in der Weiterbildung und es gab keinen allgemeinen Mindestlohn. Was es gab und in abgemilderter Form bis heute gibt, ist das Preisdiktat der öffentlichen Kassen, wers billiger macht, gewinnt, viel, viel Skrupellosigkeit, und bei Honorarverhandlungen den Grundsatz: Friss, Vogel, oder stirb. Ein großer Teil meiner Kolleginnen zahlte (und zahlt) grundsätzlich nicht in die Rentenkasse, ausländische Kolleginnen hatten (und haben) für den Krankheitsfall eine Reisekrankenversicherung, die inländischen die Option der Rückkehr in die Familienkasse des Ehepartners, seltener der Ehepartnerin.

Nichts an diesen Umständen legt sonderlich nahe, sich mit dem Kartellrecht zu beschäftigen. Dieses Recht wurde geschaffen, um Preisabsprachen und damit eine dominierende Marktmacht großer Anbieter von Dienstleistungen oder Waren zu verhindern. Kartelle, das ist ganz sicher etwas für große Firmen, aber als kleine Lehrkraft bin ich nicht einmal ein richtiger Unternehmer. 2012 war ich ein Jobsuchender, der sich mit anderen um miese Jobs balgte, Jobs, die eben deshalb mies waren, weil bei ihnen als Bedingung galt, dass die Sozialversicherungen aus den knappen Honoraren  selbst zu bezahlen waren und man jährlich eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen musste. Und diese Bedingungen galten, weil das den Auftraggebern Lohnkosten einsparte, einmal, weil die Honorare sich nominal zwar ganz hübsch ausnahmen, aber im Endeffekt weit unter jedem noch irgendwie als anständig angesehenen Arbeitgeberbrutto für Stundenlohn lagen – als Nettoverdienst liefen die 2012 in Ostdeutschland üblichen Honorare für Lehrkräfte auf drei bis sechs Euro pro Arbeitsstunde hinaus.

Zum zweiten bekam ich Honorar, weil so jeder Arbeitsausfall, sei es durch Krankheit, Urlaub oder von der Firma zu verantwortenden Kursausfall strikt auf meine Kosten ging. Die Honorare sind in einigen Bereichen in den letzten Jahren teilweise gestiegen, aber im Grundsatz hat sich wenig geändert, in der Share- und Clickökonomie sind sogar tausende neue unterbezahlte Selbstständige dazugekommen. Wir heißen Unternehmer, aber wir haben keine Macht als Unternehmer. Mit unternehmerischen Maßnahmen wie einem neuem Marketing, einem Strategiewechsel, einer Änderung im unserem Portfolio lässt sich am Zustand unserer Schutzlosigkeit nichts ändern. Unsere Auftraggeber bestimmen ganz allein, wie viel wir verdienen und wie oft wir eingesetzt werden. Wir sind und bleiben schlicht entrechtete Arbeitnehmer, für die der gewerkschaftlich hart erkämpfte, allgemein übliche soziale Minimalschutz für Arbeitnehmer einfach nicht gelten soll. Die dominierende Marktmacht hat die andere Seite.

… und bis heute

Was allerdings 2012 schon genauso nahelag wie jetzt immer noch, ist der Gedanke, würde Kollege/Kollegin A den Preis von Kollege/Kollegin B für seine-ihre Arbeit nicht unterbieten, ginge es beiden besser. Genauso naheliegend ist der daraus folgende Gedanke: Können wir nicht sagen, so und so viel muss es mindestens sein und jeder, der weniger nimmt, bezieht sozusagen „Dresche“? Kann unsere Gewerkschaft nicht ein Flugblatt machen, in dem genau das steht, sei kein Frosch, keine Fröschin, nimm niemals unter Summe X! Die Antwort der Gewerkschaft war: Können wir nicht! So ein Flugblatt sei eine verbotene Preisabsprache, eine solche zu treffen und das falle unters Kartellrecht und könne mit Bußgeldern sanktioniert werden. Für uns betroffene Lehrkräfte unbegreiflich: Es ist verboten, sich zusammenzuschließen und auszumachen, wie viel man die Stunde haben will und muss, weil die schlechtesten Jobs genau die sind, bei denen man auf dem Papier Unternehmer ist? Willkommen in Absurdistan.

Versuchte Auswege

Die Gewerkschaft ver.di versucht schon lange, solche rechtlichen Fallen trickreich zu umgehen. Sie darf den Lehrkräften kein Flugblatt wie oben vorgeschlagene schreiben, sie darf noch nicht einmal Honorarempfehlungen irgendwo ins Internet stellen. Einer der Auswege war und ist, Honorarumfragen zu veröffentlichen, in der die Kolleginnen und Kollegen eintragen, wie viel ihnen ihr jeweiliger Auftrag einbringt. Aus den Eintragungen wird so wenigstens eine Spanne von bis sichtbar, an der man sich im Fall einer Honorarverhandlung orientieren kann. Ein nicht unwesentlicher Nachteil ist dabei allerdings, dass eine Honorarumfrage von möglichst vielen Einzelnen am heimischen Computer möglichst regelmäßig beantwortet werden muss, damit sie den erwarteten Nutzen bringt.

Das setzt ein hohes Bewusstsein voraus, denn ich muss für mich ganz allein, ohne konkrete Kolleginnen und Kollegen vor Augen, solidarisch sein, aus eigenem Antrieb und ohne Rückmeldung aus dem Kollektiv, für das ich mich einsetze. Eine Honorarumfrage erreicht tendenziell also eher die Leute, die bereits in der Gewerkschaft aktiv sind. Wir sind aber darauf angewiesen, auch und vor allem diejenigen zu erreichen, die sich noch nicht engagieren. Und für die ist die Information, das und das und keinen Cent weniger bist du wert, also eine Honorarempfehlung, ein Ansporn aktiv zu werden und sich nicht länger alles gefallen zu lassen.

In der Weiterbildung, insbesondere im Bereich der Deutschkurse für Eingewanderte hat das ganz gut funktioniert. Die aktiven Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich fordern seit Jahren 60 bis 75 Euro pro Unterrichtsstunde und, weil eine Forderung indirekt auch eine Honorarempfehlung ist, steigen zumindest bei den staatlich organisierten Kurse seitdem die Honorare. Seit 2012 haben sie sich teilweise verdoppelt, was wir zu schätzen wissen, auch wenn wir ursprünglich eine Vervierfachung angestrebt hatten. Inzwischen fokussieren wir uns als Gewerkschafter in diesem Sektor auf die sogenannten Arbeitnehmer-ähnlichen Personen, besser bekannt als feste Freie, genau deshalb, weil sie eben nicht unter das Kartellrecht fallen: Sie sind tariffähig und dürften streiken. Dessen ungeachtet sind sie Selbstständige und ihre Beschäftigungssituation ist nichts weniger als sicher. Die Angst, sich zu organisieren und Forderungen zu stellen, ist auch bei den vom Kartellrecht ausgenommenen Selbstständigen riesig und das Brett, das wir bohren, ist dick.


Aber was machen wir …

… mit den vielen anderen, die von Gig zu Gig, von Auftraggeber zu Auftraggeber hüpfen? In der Weiterbildung trifft das meiner Einschätzung nach auf etwa ein Drittel der dort freiberuflich Tätigen zu, in anderen Branchen ist der Anteil unter Umständen noch viel höher. Was machen wir außerdem mit den immer zahlreicher werdenden Patchwork-Jobbern, die sich mit vielen kleinen prekären Arbeiten über Wasser halten, darunter auch solche, die sie als „Selbstständige“ erledigen? Sie müssen alle auch als Selbstständige Kartelle bilden dürfen, wenn sie mehr Rechte und bessere Bezahlung durchsetzen wollen. Sie müssen sich gegen ihre Auftraggeber genauso zusammenschließen, wie Arbeitende mit Arbeitsvertrag und Stundenlohn gegen ihren Arbeitgeber.

Der Unterschied zwischen beiden Gruppen ist nämlich nicht, dass die einen Unternehmer sind und die anderen Angestellte, sondern dass die einen Lohn beziehen, der Sozialversicherungsleistungen enthält, die anderen aber einen, der sie nicht enthält – weshalb ihr Lohn dann nicht mehr Lohn genannt wird, aber das ist Wortkosmetik. Aus meiner Sicht wird man also auch die Einkommenssituation der Selbstständigen heranziehen müssen, um Arbeitnehmerähnlichkeit zu definieren. Vielleicht sollten wir uns angewöhnen, nicht nur von Lohnabhängigen sondern auch von Honorarabhängigen zu sprechen. Wer ums Überleben, um angemessene Einkommen kämpft, soll sich mit anderen zusammentun können, ohne dass das ein Bußgeld heraufbeschwört. Für alle, die ohne alltägliche Erwerbsarbeit eher über kurz als über lang ins Hartz IV geraten würden, existiert kein anderes „Kartell“ als die Gewerkschaft. Und eine erfolgreiche Preisabsprache heißt „Tarifvertrag“.

Ich komme auch im Zweireiher, mit Spiegelglasbrille und Panama-Hut

2012 haben wir, als aktive freiberufliche Lehrkräfte, schon einmal versucht, hier anzusetzen. Wir haben die Kopfstandfrage gestellt und untersucht, welchen Vorteil der Nachteil haben könnte, dass es uns verboten ist, ein Kartell zu bilden. Die Antwort war: Aufmerksamkeit. Denn wo ein Verbot ist, gibt es die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams, die absichtliche Übertretung eines Gesetzes als Mittel der politischen Arbeit. Der Vorschlag war, untereinander einen Vertrag aufzusetzen, wenn bei uns in Stadt X oder den Einrichtungen Y bis Z so und so viele Personen dazu bereit sind, den Vertrag mit zu unterschreiben, dann würden wir die Arbeit gemeinsam niederlegen und erst wieder weiterarbeiten, wenn wir Honorare in der von uns geforderten Höhe erhielten. Die Existenz dieses Vertrages wollten wir allerdings schon öffentlich machen, sobald nur ein gewisser Anteil des angestrebten Quorum erreicht wäre, um so für weitere Unterschriften von Unterstützern zu werben. Bei einer erfolgreich verlaufende Kampagne, so stellten wir es uns vor, könnten wir periodisch die neuesten Zahlen nennen und so klarmachen, dass die angestrebte Arbeitsniederlegung immer näher rückt.

Auf dieser Zielgerade angelangt, brächten wir die Kampagne noch einmal verstärkt in die Diskussion, indem wir uns als entstehendes Kartell selbst anzeigen würden. Das wäre als lustige Inszenierung möglich, denn das Wort „Kartell“ ruft Assoziationen an Drogenkartelle und Mafia-Aktivitäten wach, sodass wir unseren geplanten Angriff auf den freien Wettbewerb zum Beispiel in guten Anzügen, glänzenden Schuhen, mit Sonnenbrillen, unter schicken Hüten und bewaffnet mit Geigenkästen ankündigen könnten. Was sicher ein hübsches, somit der Sache dienliches Pressefoto abgäbe. So weit die Aktionsidee vom Deutsch-Lehrkräfte-Kartell, die vielleicht für andere Selbstständige anderer Branchen vielleicht ebenso gut funktionieren würde. Ich möchte noch einmal betonen, dass eine Rechtsauffassung, ein solcher Plan sei der Versuch, mittels Kartellbildung in den Markt einzugreifen, völlig an der sozialen Realität der Protagonisten vorbeigeht. Wir haben gar keine Möglichkeit, irgendeinen Wettbewerb zu verzerren. Wir hätten gern die Macht, durch Zusammenschluss gegen ein bestehendes Ungleichgewicht die Gewichte etwas zu unseren Gunsten zu verschieben. Genau wie organisierte Arbeiterinnen und Arbeiter das machen. Ja, wir wollen ein Kartell, ein ganz spezielles: Wir wollen Tarifverträge.


Karl Kirsch © 2022, Foto: iStockphoto


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