Die aktuellen Berichte der Georg-August-Universität Göttingen im Projekt „Haus der Selbstständigen“ eröffnen interessante Wege zur Effektivierung der Interessenvertretung Solo-Selbstständiger.
Ein Ansatzpunkt, um die Position jedenfalls bestimmter Solo-Selbstständiger zu stärken, kann in der kollektiven Interessenvertretung liegen. Unser Teilprojektpartner, die Georg-August-Universität Göttingen, hat diese Möglichkeit in seinen beiden nun veröffentlichten Berichten näher in den Blick genommen.
Möglichkeiten und Grenzen der Interessenvertretung Solo-Selbstständiger
Unter dem Titel „Möglichkeiten und Grenzen der Interessenvertretung Solo-Selbstständiger“ wird zunächst untersucht, unter welchen Voraussetzungen Solo-Selbstständige derzeit Berücksichtigung in der Interessenvertretung durch den Betriebs- bzw. Personalrat finden und inwieweit eine Vertretung ihrer Interessen durch die auf überbetrieblicher Ebene agierenden Akteure, allen voran die Gewerkschaften, möglich ist. Dabei zeigt sich, dass eine effektive Vertretung der Interessen Solo-Selbstständiger gegenüber ihren Vertragspartnern nur in Ausnahmefällen stattfindet.
Effektivierung der Interessenvertretung Solo-Selbstständiger
In dem darauf aufbauenden Bericht „Effektivierung der Interessenvertretung Solo-Selbstständiger“ wird daher zum einen nach der Gestaltbarkeit der Interessenvertretung Solo-Selbstständiger in Betriebsverfassung und Personalvertretung und zum anderen nach der Einbeziehung Solo-Selbstständiger in die Tarifmacht gefragt. Dabei werden Ansätze für eine Flexibilisierung und Erweiterung der geltenden Interessenvertretungsstrukturen erarbeitet, die ihren Ausgangspunkt jeweils im Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person finden. Die vollständigen Publikationen stehen hier als PDF zur Verfügung.
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