KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige

Viele von euch haben sicher schon davon gelesen: Mit dem Programm KOMPASS fördern das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds (ESF Plus) Weiterbildungsmaßnahmen für Solo-Selbstständige. Durch die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen soll Solo-Selbstständigkeit krisenfester und damit auch zukunftsfähiger werden…


Holpriger Projektstart

Das Programm KOMPASS ging offiziell am 12. Juli 2023 an den Start, allerdings holperte das Programm zu Beginn: Viele Weiterbildungswünsche der Solo-Selbstständigen konnten nicht bewilligt werden, da das Spektrum der zu fördernden Maßnahmen sehr eng war. Die Unzufriedenheit sowohl seitens der KOMPASS Anlaufstellen als auch der betroffenen Solo-Selbstständigen war verständlicherweise groß. Solo-Selbstständige und KOMPASS Anlaufstellen haben uns berichtet, dass sie viele Weiterbildungsanfragen ablehnen mussten, da sie nicht ins Förderungsspektrum passten. Mehrere Rückmeldungen an das Ministerium – auch vom HDS – haben nun dazu geführt, dass diese Hürden beseitigt werden konnten.

Notwendige Nachbesserung: Erweiterung des Förderspektrums

Ab 1. Dezember 2023 wird das Spektrum zu fördernder Weiterbildungsmaßnahmen deutlich ausgedehnt: Es werden jetzt auch berufsfachliche und persönliche Bildungsmaßnahmen gefördert, die vorher ausgeschlossen waren. Von daher möchten wir Solo-Selbstständige dazu ermuntern, die KOMPASS-Förderung zur gezielten Weiterbildung zu nutzen.

Bundesweit gibt es ca. 30 Anlaufstellen von KOMPASS, die zu Weiterbildungsbedarfen beraten und bei der Beantragung unterstützen. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werden die Fördervoraussetzungen und der Qualifizierungsbedarf festgestellt. Wird dieser positiv beschieden, erhalten die Solo-Selbstständigen im Anschluss einen Qualifizierungsscheck für die Weiterbildungsmaßnahme.

Aber auch wenn ihr bereits eine konkrete Weiterbildung bei einem bestimmten Träger im Auge habt, könnt ihr euch an die Anlaufstellen wenden, die dann prüfen, ob die gewählte Maßnahme förderfähig ist. Die Beratungsgespräche erfolgen in den KOMPASS-Anlaufstellen (analog und digital): Hier findet Ihr eine Liste aller Anlaufstellen.

Alle Anlaufstellen sind bundesweit tätig und beraten branchenübergreifend. Ihr seid also nicht automatisch auf eine Anlaufstelle in eurer Region angewiesen, sondern könnt frei wählen.

Da KOMPASS ein öffentlich gefördertes Projekt ist, geht es natürlich nicht ohne ein gewisses adminstratives Prozedere, laut BMAS soll es aber ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein.  

Wie KOMPASS genau funktioniert, wird in dem Video erklärt.

Voraussetzungen für eine Förderung

Die Solo-Selbstständigkeit muss im Haupterwerb ausgeführt werden und der/die Solo-Selbstständige muss seit mindestens zwei Jahren am Markt sein.

Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Es werden 90 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4.500 Euro (netto) gefördert. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Die Weiterbildung muss von den Solo-Selbstständigen vorfinanziert werden, die Erstattung erfolgt nach abschließender Prüfung.

Eure Mithilfe ist gefragt Das Haus der Selbstständigen hat u.a. die Aufgabe, Solo-Selbstständige zu KOMPASS Anlaufstellen zu lotsen. Das können wir natürlich umso besser, wenn wir eure Erfahrungen mit KOMPASS einbeziehen können. Von daher freuen wir uns, wenn wir von euch Rückmeldungen erhalten, indem ihr eure Erfahrungen mit den Anlaufstellen schildert und evtl. Tipps an andere Solo-Selbstständige weitergeben könnt. Schreibt uns gerne einfach eine Mail. Wir freuen uns auf eure Erfahrungsberichte.


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