In dieser Folge von HDS im Gespräch ist Anna-Elisabeth Hampel zu Gast, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt Chancengerechte Plattformarbeit. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Franziska Loschert und weiteren Kolleginnen hat sie sich in den letzten drei Jahren intensiv mit der Situation von Plattformarbeiter*innen in Deutschland, den Zusammenhängen mit Arbeitsmarktteilhabe und konkreten Gestaltungsmöglichkeiten für eine faire Plattformarbeit auseinandergesetzt.
Wir sprechen darüber, was Plattformarbeit überhaupt ist, wie die Arbeitsbedingungen vieler Plattformarbeiter*innen aussehen und wie sie gestaltet werden können und welche Rolle dabei die neue EU-Richtlinie, vor allem im Hinblick auf Interessenvertretungen von Selbstständigen, spielt und welche anderen Möglichkeiten es darüber hinaus noch geben kann, die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit zu gestalten.
Viel Spaß beim Hören!
Ihr wollt noch tiefer in das Thema Plattformökonomie eintauchen? Hier findet ihr noch mehr spannende Infos:
Projekt Chancengerechte Plattformarbeit
Veranstaltung am 20.03.2025 „Plattformarbeit fair gestalten“
EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit:
Die EU-Richtline zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit ist am 1. Dezember 2024 in Kraft getreten. Sie gibt einen europäischer Rechtsrahmen für zentrale regulatorische Herausforderungen. Sie muss innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Dies sind die zentralen Themen:
Beschäftigungsstatus: Wenn es Hinweise auf Kontrolle und Steuerung durch die Plattform gibt, soll durch die Einführung einer wirksamen, widerlegbaren gesetzlichen Vermutung und durch eine Beweislastumkehr Scheinselbstständigkeit bekämpft werden. Diese Vermutung wird durch Plattformarbeiter*innen oder ihre Vertreter*innen ausgelöst. Durch die Richtlinie werden also nicht alle Plattformarbeiter*innen automatisch als Arbeitnehmer*innen eingestuft, sondern es sollen lediglich Verfahren zur Statusklärung vereinfacht werden. Dadurch hätten derzeit scheinselbstständig beschäftigte Plattformarbeiter*innen Zugang zu den entsprechenden Arbeits- und Sozialrechten, während tatsächlich Selbstständige ihren Status behalten.
Algorithmisches Management: Automatisierte Entscheidungs- und Überwachungssysteme beeinflussen die Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen stark, sind aber oft sehr intransparent. Mit der EU-Richtlinie werden nun Transparenzpflichten über die grundlegende Funktionsweisen dieser Systeme geschaffen. Sie verlangt zudem Risikoabschätzungen und menschliche Überwachung und verbietet die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten. Damit könnte sie zum Vorbild für die individual- und kollektivrechtliche Regulierung von algorithmischem Management in anderen digitalisierten Arbeitskontexten werden. Viele der hier definierten Rechte gelten auch für selbstständige Plattformarbeiter*innen.
Transparenzpflichten: Plattformen müssen Behörden und Interessenvertretungen Informationen über Arbeiter*innen, deren Tätigkeiten, Vertragsverhältnisse und Vermittler zur Verfügung stellen.
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