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Altervorsorgepflicht – eine Nachbetrachtung von Gerlinde Vogl

von Haus der Selbstständigen,
veröffentlicht am 23. August 2023
23. August 2023 |
von Haus der Selbstständigen |

zur Auftaktveranstaltung des HDS Berlin in Kooperation mit der Vertretung des Landes Brandenburg im Bund am 28. Juni 2023 in Berlin …


Im aktuellen Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Versorgungslücke von Selbstständigen durch Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine vergleichbare verpflichtende Altersvorsorge zu schließen. Ein Gutachten von Prof. Daniel Ulber, welches vom Haus der Selbstständigen im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben wurde, plädiert für die Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung, kommt aber aus praktischen und politischen Überlegungen zu dem Ergebnis, dass die berufsständischen Versorgungswerke von Freiberuflern (z.B. Anwälten, Ärzten usw.), soweit sie vergleichbare Leistungen garantieren, jedenfalls als Übergangslösung fortgeführt werden müssen.

Vorstellung des Gutachtens

Eine prominent besetzte Veranstaltung des HDS in Berlin mit Prof. Ulber, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts Professor Rainer Schlegel, der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Gundula Roßbach und Dr. Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützte das Ergebnis des Gutachtens – wies aber gleichzeitig auf die vielfältigen politischen Schwierigkeiten in der Umsetzung hin. Entscheidend sei, so das Fazit der Runde, eine verpflichtende Altersversorgung für alle Selbstständigen noch in dieser Legislaturperiode einzuführen, auch wenn – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – Opt-out-Optionen für alternative Vorsorge vorgesehen werden

Auf alle Selbstständigen, die bisher noch keine Altersvorsorge betreiben, kommen mit der Vorsorgepflicht Belastungen durch Zahlungen in Höhe des vollen Beitragssatzes zu, da kein Arbeitgeber den 50%-Anteil übernimmt. Diese Beiträge müssen in die Honorarkalkulation einbezogen und damit eingepreist werden. Prof. Ulber zeigte sich optimistisch, dass diese erhöhten Preise von Selbstständigen am Markt durchgesetzt werden können, da ja alle Leistungsanbieter dies einkalkulieren müssen. In vielen Fällen mag das stimmen – aber dort, wo Honorare heute schon unzureichend sind, werden selbst dann, wenn es gelingt die Beiträge einzupreisen, nur völlig unzureichende Honorare und damit auch unzureichende Rentenansprüche das Ergebnis sein.

Es muss was passieren

Das ändert nichts an der Notwendigkeit der Reform, und Diskussionen über abgesenkte Beiträge für Solo-Selbstständige, wie sie in einigen Verbänden geführt werden, lösen das Problem nicht – verschieben es nur in die Altersarmut.

Die dringend notwendige und überfällige Einbeziehung aller Selbstständigen in die Systeme der7b Sozialversicherung muss deswegen begleitet werden von Initiativen zur Verbesserung der Vergütungssituation. Dazu müssen die Interessenverbände von Selbstständigen und Gewerkschaften zusammen und konsequenter als bisher die Möglichkeiten für kollektive Vergütungsregelungen nutzen – das HDS hat dazu im März ein Fachsymposium durchgeführt . Gefordert ist aber auch der Gesetzgeber: Die EU-Leitlinien, die kollektives Verhandeln für Solo-Selbstständige erleichtern sollen, muss in deutsches Recht umgesetzt werden und es müssen Wege diskutiert und umgesetzt werden, wie auch für Solo-Selbstständige (differenzierte) Mindesthonorare gesichert werden können.

Wir bleiben dran!

Wir im Haus der Selbstständigen arbeiten an diesen Themen, um Solo-Selbstständige und ihre Verbände und Gewerkschaften an einen Tisch zu bringen, um gemeinsam Wege zu diskutieren und Druck zu machen, wie die Situation von Solo-Selbstständigen langfristig und nachhaltig verbessert werden kann. Die beiden erfolgreichen Veranstaltungen zur Stärkung kollektiver Verhandlungsmacht und zur Einbeziehung der Selbstständigen in die Rentenversicherung sind Ansporn, den Weg weiter zu gehen.

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