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Rückschau auf das Fachsymposium Kollektivrecht für Solo-Selbstständige

von Haus der Selbstständigen,
veröffentlicht am 4. April 2023
4. April 2023 |
von Haus der Selbstständigen |

Kollektivrecht für Solo-Selbstständige, das war das Thema einer hochrangig besetzten und gut besuchten Veranstaltung des HDS am 29. März in Leipzig…


Insgesamt ca. 100 Teilnehmer*innen konnten wir zu dem Fachsymposium „Kollektivrecht für Solo-Selbstständige – Möglichkeiten, Grenzen und Reformbedarf“ begrüßen – knapp die Hälfte live in der Villa Rosental in Leipzig, die anderen verfolgten die Veranstaltung im Live-Stream. Das Publikum war mit Jurist*innen, Verbands- und Gewerkschaftsvertreter*innen, Vertreter*innen von Initiativen und Solo-Selbstständigen bunt gemischt.

Die zentralen Fragen

Wie können Solo-Selbstständige ihren Anliegen Gehör verschaffen? Wie ihre Interessen wirksam vertreten? Sollen bzw. können sie sich dazu zusammenschließen? Und: Dürfen sie das überhaupt? Was sind die Möglichkeiten und Grenzen? Diese Fragen standen im Zentrum des Symposiums.

Als Einstieg gab Politikwissenschaftlerin PD Dr. Karin Schulze Buschoff von der Hans Böckler Stiftung einen Überblick über die Entwicklung der Solo-Selbstständigkeit in Deutschland, die Bedingungen zu denen Solo-Selbstständige arbeiten, die (zahlreichen) Defizite in der Vergütung und der sozialen Absicherung und über rechtliche Rahmenbedingungen. Obgleich die Probleme seit Jahren bekannt seien, so Schulze Buschoff, arbeiteten Solo-Selbstständige mehr, verdienten weniger und am Ende drohe Vielen die Altersarmut. Das ist keine Panikmache, sondern leider traurige Realität. Es ist keine Überraschung, dass die Corona-Pandemie Solo-Selbstständige besonders hart getroffen habe. Insbesondere die Einbeziehung in die sozialen Sicherungssysteme – in vielen Nachbarländern längst vollzogen – ist völlig unzureichend.

Karin Schulze Buschoff skizzierte die Veränderungen in der Beschäftigung von Solo-Selbstständigen und wie unzureichend der rechtliche Rahmen, insbesondere das Arbeitsrecht darauf ausgerichtet sei. Die Debatte um Scheinselbstständigkeit bestimme weitgehend den arbeitsrechtlichen Diskurs. Oft sei es wie im Märchen von Hase und Igel: Arbeitgeber*innen/Auftraggeber*innen seien immer einen Schritt voraus, wenn es darum geht Umgehungsmöglichkeiten für arbeitsrechtliche Verpflichtungen zu finden.

Hoffnung setzt Karin Schulze Buschoff auf eine Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung der kollektiven Verhandlungsmöglichkeiten von Solo-Selbstständigen. Sie wurde im September 2022 verabschiedet. Diese gelte es zu nutzen.

Ansätze kollektiver Regelungen in der Praxis

Anschließend gab Veronika Mirschel vom Referat Selbstständige beim ver.di Bundesvorstand einen Überblick über Ansätze kollektiver Regelungen für Selbstständige. In ver.di sind ca. 30.000 Solo-Selbstständige organisiert, mit Schwerpunkt im Medienbereich (was historische Gründe hat), aber zunehmend darüber hinaus. Und einige Erfolge konnten bereits erzielt werden: Dazu gehören Honorarumfragen, die Orientierung geben können; gemeinsame Vergütungsregeln im Urheberrecht; Altersversorgungswerke im Rundfunk; die Verwertungsgesellschaften  – allerdings alles versehen mit einem ‚aber‘, weil nicht alle Solo-Selbstständigen von diesen Regelungswerken erfasst werden können und sie damit auch unzureichend seien.

Wichtig seien natürlich Tarifverträge, die Vergütung regeln und vieles darüber hinaus: Urlaubsentgelt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Schutz bei Kündigungen in Form von Ankündigungsfristen und Abstandszahlungen und vieles mehr. Möglich sind Tarifverträge für sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen, die vergleichbar einem Arbeitnehmer wirtschaftlich abhängig von einem Auftraggeber und sozial schutzbedürftig  sind, im Rahmen des § 12a TVG – eine Bestimmung, die 1974 von der Vorgängergewerkschaft der ver.di, der IG Medien, besonders auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugeschnitten durchgesetzt wurde. Das war damals der Bereich, in dem Selbstständige in relevanter Zahl arbeiteten. Die Arbeitswelt hat sich aber gravierend verändert: Heute sind Solo-Selbstständige in ganz unterschiedlichen Branchen und in vielen Berufen tätig. Vom §12a TVG werden die meisten nicht erfasst, Tarifverträge sind für sie nicht möglich.

Auch das Mindestlohngesetz hilft, so Veronika Mirschel, Selbstständigen nicht. Sie machte deutlich, wie viele unterschiedliche Kostenfaktoren Selbstständige in ihre jeweilige Vergütung einrechnen müssen, damit sie ein angemessenes Honorar erzielen. ver.di fordert statt eines gesetzlichen Mindesthonorars für Solo-Selbstständige deshalb differenzierte branchenspezifische Basishonorare, da es nicht möglich ist, einen einheitlichen Stundensatz für jede Form selbstständiger Tätigkeit zu definieren.

Reformbedarf kollektivrechtlicher Regelungen

Der Reformbedarf kollektivrechtlicher Regelungen sowie die bereits erwähnte EU-Leitlinie bestimmten den zweiten Teil der Veranstaltung. Das HDS hat dazu ein Gutachten zum Reformbedarf kollektivrechtlicher Regelungsmöglichkeiten beauftragteben, das Prof. Peter Wedde vorstellte. Peter Wedde arbeitete überzeugend heraus, dass der Paragraf 12a TVG in seiner gegenwärtigen Fassung nicht mehr den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt entspricht. Nicht nur Plattform-Beschäftigte fielen nicht unter diese Begriffsbestimmung, auch Selbstständige, die für mehrere Auftraggeber arbeiten gelten dann nicht mehr als schutzbedürftig. Die Folge davon sei, dass Tarifverträge für sie nicht geschlossen werden könnten.

Auch in der folgenden Diskussion mit den analogen und digitalen Teilnehmer*innen wurde deutlich: hier besteht Reformbedarf – der Gesetzgeber ist gefordert. Das HDS und ver.di werden das auf der politischen Ebene weiterverfolgen.

Spannend dann die Darlegung des Inhalts der EU-Leitlinien zur Anwendung des Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo- Selbständigen. Das Problem bislang ist, dass sowohl die EU-Kommission als auch der europäische Gerichtshof (EuGH) alle Selbstständigen als Unternehmen betrachten. Der Essenslieferant oder die Dozentin an einer Volkshochschule sind nach dieser Auffassung genauso Unternehmen wie Google oder Daimler-Benz und unterliegen im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht den gleichen Regeln. Das erscheint hinlänglich absurd. Das ist nicht nur eine Leugnung der Realität des Arbeitsmarkts, sondern auch ein zentraler Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit.

Die EU-Kommission bricht nun in ihren Leitlinien damit und erkennt weitgehend – und ohne die engen Schranken des 12a TVG im deutschen Recht – die Notwendigkeit an, auch für Solo-Selbstständige und Plattformbeschäftigte Tarifverträge zu ermöglichen.

Um das Verhältnis der EU-Leitlinien zur Rechtsprechung des EuGH und die Reichweite der Leitlinien sowie die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Praxis der Interessenvertretung drehte sich die Podiumsdiskussion mit Prof. Peter Wedde, Prof. Achim Seifert, Christian Riechert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem ver.di-Justitiar Valentin Döring und Prof. Olaf Deinert (als sachkundigem Moderator).

Was ist das Fazit der Diskussion, an der sich das Publikum im Raum und im Chat rege beteiligte?

Es gibt einen großen Reformbedarf für den Gesetzgeber, um die Möglichkeiten für Tarifverträge an die Realitäten der Arbeitswelt und an die EU-Leitlinien anzupassen. Und: Über die Möglichkeit zu Tarifverträgen über den 12a TVG hinaus, machen die EU-Leitlinien den Weg frei für kollektive Verhandlungen und Vereinbarungen für wirtschaftlich schutzbedürftige Solo-Selbstständige.

Prof. Seifert warnte, dass die EU-Leitlinien den EuGH nicht binden – dieser also immer noch an seiner neoliberalen Auffassung festhalten könnte und Verhandlungen und Vereinbarungen, die nicht dem 12a TVG entsprechen, verbieten könnte – aber wies gleichzeitig darauf hin, dass nur die (mutige) Inanspruchnahme von Rechten diese auch sichert. Nur wenn die Möglichkeiten der EU-Leitlinien genutzt würden, würden sie die Wirklichkeit verändern können. Darüber waren sich dann alle Diskutanten einig.

Zum Nachschauen

Für das Haus der Selbstständigen stellt das Ergebnis des Symposiums sowohl Bestätigung als auch Auftrag dar: Wir wollen weiter daran arbeiten, Selbstständige zu vernetzen, Verbände zu verbinden, für kollektive Verhandlungen zu werben und sie zu unterstützen und mit ver.di und anderen Gewerkschaften und mit Verbänden von Selbstständigen und mit der Wissenschaft für eine grundlegende Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Solo-Selbstständigen arbeiten.

Die gesamte Veranstaltung in bis zum 12. Mai 2023 als Video verfügbar, die PDFs der einzelnen Vorträge ebenfalls.

Vortrag Schutzdefizite, Situation und Bedarfe Solo-Selbstständiger, PD Dr. Karin Schulze Buschoff

Vortrag Ansätze kollektiver Regelungen in der Praxis, Veronika Mirschel

Vorstellung Gutachten, Prof. Dr. Peter Wedde

Weitere Informationen

Hemmschuh beseitigt – Tarifrecht ändern?
Helma Nehrlich nahm an unserem Fachsymposium teil und fasst die Veranstaltung in der medienpolitischen Zeitschrift “M – Menschen machen Medien” zusammen.

Wissenspool HDS
ausführliche Informationen zu kollektiven Regelungen zur Gestaltung der Arbeits- und Vergütungsbedingungen von Solo-Selbstständigen

Text: Dr. Gerlinde Vogl

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