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So einfach geht Zusammenarbeit von Solo-Selbstständigen

von Haus der Selbstständigen,
veröffentlicht am 20. September 2022
20. September 2022 |
von Haus der Selbstständigen |

Was ist eine GbR und was hat das mit Solo-Selbstständigkeit zu tun? Was passiert, wenn es zu Konflikten kommt und warum ist ein Gesellschaftsvertrag so wichtig?…


Diese und andere Fragen wurden in unserem Workshop zum Thema GbR am 6. September 2022 diskutiert. Eingeladen hatten wir dazu Norbert Kunz von Social Impact.  Er leitete mit seiner Expertise und jahrelanger Beratungs- und Praxiserfahrung den Workshop und stand den Teilnehmer*innen Rede und Antwort.  

Die GbR, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, braucht keine förmliche Gründung und kann auch ohne schriftlichen Vertrag entstehen, sobald mehrere Personen eine Zusammenarbeit oder Teilung von Kosten oder Honoraren vereinbaren. Eine GbR kommt also auf unterschiedliche Art und Weise zu Stande – und muss dabei kein geschäftliches Unterfangen sein. Es kann sich beispielsweise auch um eine Urlaubs- oder Wohngemeinschaft handeln.

Oftmals befinden SoloS, auch ohne das entsprechende Bewusstsein, in einer GbR. Gemeinsam genutzte Arbeitsgeräte oder gemeinsame Rechnungen sind ein klares Indiz. Dass kollektives Handeln und Wirtschaften für SoloS Vorteile bringt, liegt auf der Hand: geteilte Mietkosten und die Umsetzung größerer Aufträge sind nur beispielhaft.

Wird kein Gesellschaftsvertrag geschlossen und es kommt zum Streitfall, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Deswegen rät Norbert Kunz dazu, sich frühzeitig mit einem Gesellschaftsvertrag auseinanderzusetzen, um festzulegen wie das gemeinsame Arbeiten, aber auch mögliche Konfliktlösungen, zu gestalten sind. Denn eine*r für alle und alle für eine*n bedeutet am Ende auch, dass eine*r für alle haftet.

„Schließt Verträge!“, betont Norbert Kunz. Es steckt sehr viel Risiko im Gesellschaftsrecht, wenn am Ende nur das BGB als Rechtsgrundlage gilt.

Norbert Kunz kennt sich aus und erklärt mit praxisnahen Beispielen die Sachverhalte und Problemlagen sehr anschaulich. Die Angst vor viel Bürokratie, die man als Nicht-Jurist etwa beim Aufsetzen eines GbR-Vertrags hat, nimmt er den Teilnehmer*innen: Der GbR-Vertrag ist nicht so streng geregelt und es gibt immer gute Musterverträge. Auch plädiert Norbert dafür sich Unterstützung zu holen und mit schon bestehenden GbRs ins Gespräch zu kommen.

aus der Präsentation von Norbert Kunz

Auch Anna Fromm vom RUSH Kurierkollektiv berichtete in unserer Veranstaltung im Frühjahr 2022 von der produktiven und hilfreichen Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Kollektiven, die sich als GbR organisieren – insbesondere was die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags anginge.

Wir freuten uns über die Teilnahme von Interessierten aus den verschiedensten Bereichen und Branchen. Einige haben bereits Erfahrungen mit der Arbeit in einer GbR, andere nicht. Konsens der Teilnehmer*innen war der Wunsch nach gemeinsamen Arbeiten. Denn die Vorteile überwiegen klar: Vertretung im Krankheitsfall, gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln und eine kollektive Infrastruktur: Zusammen ist man weniger allein.

Die GbR ist der einfachste Weg, die Zusammenarbeit von SoloS niedrigeschwellig zu regeln.

Wir bedanken uns für die rege Teilnahme und freuen uns immer über Feedback und Anregungen.

Text: Judith Lau

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