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Datenlücke Solo-Selbstständigkeit:Wie sich die Datenlage verbessern ließe

von Haus der Selbstständigen,
veröffentlicht am 19. September 2023
19. September 2023 |
von Haus der Selbstständigen |

Ein neuer Bericht der ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft im Projekt Haus der Selbstständigen (HDS) eröffnet interessante Einblicke zur Datenlage rund um Solo-Selbstständigkeit in Deutschland…


Seit ungefähr zehn Jahren gibt es in Deutschland mehr Solo-Selbstständige als Selbstständige mit Angestellten. Trotzdem dominieren in der Öffentlichkeit bis heute Arbeitgeber das Bild von Selbstständigkeit. Auch die Rahmenbedingungen orientieren sich an diesem Bild. In der statistischen Erfassung von Erwerbstätigkeit werden abhängige Beschäftigung, Selbst­ständigkeit und Solo-Selbstständigkeit unterschiedlich präzise identifiziert. Solo-Selbst­ständigkeit bleibt häufig unsichtbar. Die gesellschaftliche Herausforderung, den Arbeits­markt nichtsdestotrotz auch für Solo-Selbstständige gut zu gestalten, war seit den 2000er Jahren ein Hintergrundthema im politischen Diskurs Deutschlands. Dieses Schattenda­sein wurde durch die Covid-19-Pandemie schlagartig beendet: Solo-Selbstständige fielen durch alle Raster. Es wurden eigene, häufig kommunale, Schutzinstrumente entworfen, die jedoch nicht verhindern konnten, dass vor allem solo-selbstständige Frauen zu den größten Verlierer:innen der Pandemie gehörten. Mit zuverlässigen Daten könnte Solo-Selbstständigkeit besser gestaltet werden.

Dies macht im aktuellen Bericht „Datenlücke Solo-Selbstständigkeit“ die Auswertung von mehr als 20 (nicht-)amtlichen Statistiken, die Selbstständige ausweisen, deutlich. Zudem wurden Interviews mit acht Expert*innen geführt. Der Bericht der ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft deckt nicht nur die statistische Unsichtbarkeit von Solo-Selbstständigkeit systematisch auf – darin sind auch die Anforderungen zur Verbesserung der Datenlage beschrieben.

Gründe für die Datenlücke benennen

Die unzureichende statistische Erfassung von Solo-Selbstständigkeit kommt nicht von ungefähr. Hierfür kann einerseits die fehlende rechtliche Definition als Grund angeführt werden. Arbeitsrechtlich beispielsweise gilt eine Person als selbstständig, die nicht angestellt ist. Da die statistische Erfassung von Erwerbstätigkeit über die Sozialversicherung im Rahmen der Anstellung erfolgt, ist diese Möglichkeit der Datenerfassung für Selbstständige bisher ausgeschlossen.

Steuerrechtlich hingegen unterscheiden sich freiberufliche und gewerbliche selbstständige Tätigkeitsfelder, sodass je nach Statistik nur Teilausschnitte der Selbstständigkeit erfasst werden, wie z. B. in der Gewerbeanzeigenstatistik. Es gibt aktuell also kein Register, in welchem alle selbstständigen Tätigkeiten gemeldet sind.

Andererseits besteht auch Unklarheit darüber, wann eine Person überhaupt solo-selbstständig ist: ohne Angestellte, mit einer angestellten Person oder bis zu zehn. Die Definition ist nicht festgezurrt und eröffnet daher für verschiedene Institutionen Spielräume, was die Erfassbarkeit von Solo-Selbstständigkeit auch entsprechend verzerrt. Insgesamt führt dieses unterschiedliche Verständnis von Solo-Selbstständigkeit auf internationaler Ebene zu großen Herausforderungen für die statistische Erfassung. Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat daher neue Kriterien, wie Anzahl der Angestellten, Rechtsform und Abhängigkeit, für die sogenannte „Stellung im Beruf“ entwickelt, um eine klarere Darstellung von Angestellten und (Solo-)Selbstständigkeit abzubilden. In Deutschland soll die neue Erfassung im Mikrozensus ab 2026 eingeführt werden.

Merkmale von Solo-Selbstständigkeit werden unzureichend erhoben

Die Liste der Themenfelder, in welchen aktuell Reformbedarfe für Solo-Selbstständige diskutiert werden, ist lang, sie beinhaltet die zentralen Themen Alterssicherung, Arbeitslosenversicherung, Kollektivvereinbarungen und vieles mehr. Eine solide Datengrundlage ist für die Einschätzung der Regelungsbedarfe erforderlich, jedoch werden kaum Merkmale der selbstständigen Erwerbstä­tigkeit erhoben.  Insbesondere wenn diese mit soziodemografischen Merkmalen kombiniert werden sollen, also ob eine Person z. B. solo-selbst­ständig ist, alleine lebt und einen Nebenjob hat, wird es dünn. Vor allem Daten zur sozialen Absicherung, zur Motivation und den Beweggründen für eine selbst­ständige Tätigkeit fehlen. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Grundgesamtheit von Solo-Selbstständigen stets unklar bleibt, da es kein eigenes Register für (Solo-)Selbstständige gibt. Diese schlechte Erfassung ist einzig­artig.

Ansätze zur Verbesserung der Datenlage

An erster Stelle steht das Ziel, verlässliche Daten zu Solo-Selbstständigkeit zu erfassen, um die politischen Regelungsbedarfe auf der Grundlage von empirischen Ergebnissen gestalten zu können. Dies beinhaltet die Abdeckung von bisher unterbelichteten Merkmalen auf Individual- wie auch auf Haushaltsebene, sowie eine prägnante Erfassung von Hybrid- und Mehrfachbeschäftigungen. Besonders hervorzuheben ist der dringliche Bedarf an Daten über Solo-Selbstständige, die sich während der Covid-19-Pandemie als schutzbe­dürftig herausgestellt haben.

Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass es unerlässlich ist, eine umfassende registerbasierte Statistik für Solo-Selbstständige zu schaffen. Darüber hinaus können neue Merkmale und Fragestellungen in bestehende Datensätze integriert werden.  Datensätze können auch miteinander gekoppelt werden, um differenziertere Merkmalskombinationen zu erlauben. Zu guter Letzt kann eine Neuerhebung veranlasst werden.

Diese Möglichkeiten werden im Bericht eingehend diskutiert und anhand von Beispielen erklärt.

Lesen Sie gerne den ausführlichen Bericht hier und schreiben Sie uns bei Fragen und Anregungen.

Autorinnen: Katrin Mauch und Cosima Langer


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